Gremien

Geschäftsführender VorstandGesamtvorstandMitgliederversammlungAbteilungenBeauftragte

Der geschäftsführende Vorstand nach §26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden und 5 stellvertretenden Vorsitzenden. Die Wahlperiode beträgt 2 Jahre. Jeweils 3 Vorstandsmitglieder werden in gradzahligen und in ungradzahligen Jahren gewählt. So ist auch bei Personalwechseln ein Mindestmaß an Kontinuität gewährleistet.


Vorsitzende/r
N. N.

 


Stellvertretender Vorsitzender
Ressort Verwaltung
Konstantin Zverev


Stellvertretende Vorsitzende
Ressort Kultur und Integration
Raquel Landau-Schmitt


Stellvertretende Vorsitzende
Ressort Dokumentation
Cornelia Argast


Stellvertretender Vorsitzender
Ressort Sport
Dr. Christian Reul

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Edith 7
Stellvertretende Vorsitzende
Ressort Finanzen
Dr. Edith Weidlich-Bittersmann

Zum Gesamtvorstand gehören der geschäftsführende Vorstand, 4 weitere von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstandsmitglieder sowie die Abteilungsleiter/innen.

Die weiteren Vorstandsmitglieder werden wie der geschäftsführende Vorstand alternierend in gradzahligen und in ungradzahligen Jahren auf jeweils 2 Jahre gewählt. Die weiteren Vorstandsmitglieder:


Gebäudewart
Dr. Darius Mehr


Archiv
N. N.


Veranstaltungstechnik
Roger Pineda


Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Norbert Wilden

Zur Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder, die das 16te Lebensjahr vollendet haben. Diese haben, entsprechend satzungsgemäßer Detailregelungen, Antragsrecht, Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht. Die Mitgliederversammlung mit der Funktion der Hauptversammlung findet in der Regel kurz vor Ostern statt. Entsprechend den Regelungen der Satzung können weitere Mitgliederversammlungen einberufen werden.

Die verschiedenen Sportarten und kulturellen Aktivitäten bilden jeweils eigene Abteilungen. Diese organisieren im Rahmen der satzungsmäßigen Randbedingungen ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb eigenverantwortlich, einschließlich der Auswahl der Übungsleiter. Ebenso organisieren sie Turniere oder richten Meisterschaften aus. Dazu gibt es jeweils eine mindestens 3-köpfige Abteilungsleitung mit einem(r) Abteilungsleiter(in) an der Spitze. Alle Abteilungen sind durch diese im Gesamtvorstand vertreten. Einzelheiten zu den Abteilungen und ihren jeweiligen Leitungen findet man unter dem Menue-Punkt „Unser Angebot“.

Ein Datenschutzbeauftragter ist zu bestellen, wenn mehr als 9 Personen mit persönlichen Daten von Mitgliedern umgehen. Dies ist alleine aufgrund der Zahl an Abteilungen schon gegeben.


Datenschutzbeauftragter
Dr. Andreas Witte

Die Beauftragten für Kindeswohl sind Ansprechpartner für Kinder und Eltern, falls diese den Verdacht haben, dass das Wohl eines Kindes im Verein durch körperliche oder seelische Belästigung gefährdet wird. Der/die Beauftragte geht dem Verdacht nach und versucht den Sachverhalt aufzuklären. Falls erforderlich werden Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Belästigung zu unterbinden. Wenn der/die Beauftragte mit den ihr/ihm zur Verfügung stehenden Mitteln ein Problem nicht lösen kann, bittet er/sie fachkundige Institutionen, z.B. das Jugendamt um Hilfe.

Beauftragte für Kindeswohl sind Martin und Vivien.


Bei Fragen und Anliegen jeglicher Art zum Thema Kindeswohl sind sie zu erreichen unter:

Hier stellen sich die Beiden vor.

Der Sicherheitsbeauftragte kümmert sich um die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, die ordnungsgemäße Funktion von technischen Sicherheitseinrichtungen sowie die Durchführung vorgeschriebener regelmäßiger Wartungen und Prüfungen technischer Sicherheitseinrichtungen.
Dazu gehören Brandschutz, Arbeitsschutz, Unfallschutz, Einbruchsschutz.


Sicherheitsbeauftragter
David Heyer